Sachverständigen-Status
Der Status eines Sachverständigen sagt nicht grundsätzlich etwas über seine Qualifikation aus. Grundsätzlich sollte jeder Auftraggeber sich von der Qualifikation eines ihm unbekannten Sachverständigen überzeugen und insbesondere auch prüfen, ob dieser angemessen haftpflichtversichert ist. Verlässliche Sachverständige geben hierzu immer gerne Auskunft.

Öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige (öff)
Der "öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige" erhält aufgrund seiner besonderen Fachkunde von einer öffentlichen Stelle (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Regierungspräsidium) eine offizielle Bestellung in das Sachverständigenwesen. Die Bestellung berechtigt zur Führung der geschützten Bezeichnung "öffentlich bestellt und vereidigt" und zur Verwendung des typischen runden Gutachterstempels. Gerichte beauftragen vorwiegend solche Sachverständige.
 
Freie Sachverständige (frei)
Der freie Sachverständige ist nicht öffentlich bestellt und deshalb auch nicht von offizieller Seite auf seine Eignung als Sachverständiger überprüft worden. Theoretisch darf sich jeder "freier Sachverständiger" nennen. Auch die Mitgliedschaft in einem entsprechenden Verband (z.B. BVFS) garantiert nicht die Eignung, sondern lediglich die erforderliche Grundqualifikation. Z.B. wird kein Verband einen Bäckermeister als Sachverständigen für das Zimmererhandwerk aufnehmen, aber eben ohne weitere Prüfung als Sachverständigen für das Bäckerhandwerk. Der Auftraggeber sollte also mehr noch als beim öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auf die Qualifikation und Haftungsfähigkeit (Versicherung) achten.
 
Anmerkung der Redaktion:
In vielen Fällen scheitert die öffentliche Bestellung aus formalen Gründen, obwohl die Qualifikation durchaus vorhanden ist.
 

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