Sachverständigenleistungen / Beratung-Planung-Baubegleitung
Beratungsleistungen von Sachverständigen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die Beratung durch einen Sachverständigen garantiert unabhängigen und qualifizierten Rat, da - und das ist entscheidend - der Gutachter an der letztendlichen (Kauf-)Entscheidung des Auftraggebers nichts verdient. Dies ist bei Beratungen durch Handwerks- und Herstellerfirmen naturgemäß nicht immer gegeben.

Grundlegende Beratung
Im Stadium der Vorplanung oder der Idee für eine Maßnahme gibt die grundlegende Beratung eine wichtige Orientierungshilfe. Die grundlegende Beratung hilft somit, Fehlentscheidungen vorzubeugen. Eine grundlegende Beratung kann sich z.B. mit der Frage beschäftigen, ob eine Sanierung zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist und welche Art bzw. Form sinnvoll erscheint.
 
Anmerkung der Redaktion:
Die grundlegende Beratung wird leider aus Kostengründen vergleichsweise selten in Anspruch genommen. In der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle können aber teure "Sackgassen" umgangen und Fehler von vornherein ausgeschlossen werden, so dass die Beratung fast immer mehr Geld spart als sie kostet.
 
Ausführungsplanung
Die Ausführungsplanung zeichnet ganz konkret den Weg einer Maßnahme vor. Die Ausführungsplanung legt somit den Grundstein sowohl für gute (mangelfreie) als auch für schlechte (mangelhafte) Ausführungen. Ein gutes Beispiel ist die Ausführungsplanung eines Bauteilanschlusses: eine korrekte Detailplanung führt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zur einwandfreien Lösung, während eine fehler- oder lückenhafte Detailplanung entweder Mängel oder zumindest Ärger und Korrekturen während der Ausführung zur Folge hat.
 
Anmerkung der Redaktion:
Der Sachverständige haftet voll für seine Detailplanung - dies ist im Sinne der Investitionssicherheit bei einer Baumaßnahme sehr wichtig.
 
Ausschreibung
Die Ausschreibung durch den Sachverständigen ist die konsequente Weiterführung der Ausführungsplanung. Ergebnis ist eine Leistungsbeschreibung mit einem Leistungsverzeichnis, welches den Bietern klare und fachlich korrekte Vorgaben für deren Angebot und Ausführung macht. Fehlerhafte Ausschreibungen stehen bei den Ursachen für vermeidbare Baumängel mit an erster Stelle.
 
Anmerkung der Redaktion:
Der Sachverständige haftet voll für die von ihm erstellte Ausschreibung. Er steht also für Mängel und Schäden gerade, die aus seinen Fehlern resultieren.
 
Baubegleitung
Die Baubegleitung dient der Qualitätssicherung bei der Bauausführung im Sinne ständiger Kontrollen. Im Falle sich abzeichnender Komplikationen kann frühzeitig gegengesteuert werden, ohne dass es zum echten Problem kommt. Weiterhin werden Leistungen kontrolliert, die bei der Endabnahme gar nicht mehr oder nicht mehr befriedigend beurteilt werden können.
 
Anmerkung der Redaktion:
Die Baubegleitung durch Sachverständige wird zunehmend insbesondere von Auftraggebern in Anspruch genommen, die ihre "leidigen Erfahrungen" mit mangelhaft beaufsichtigter Ausführung gemacht haben. Der TÜV bietet diese Leistungen nicht ohne guten Grund an.
 
Bauabnahme
Bei der Bauabnahme wird nach Fertigstellung einer Leistung bzw. einer Teilleistung die Ausführung auf ihre Vertragsmäßigkeit überprüft. Diese Abnahme ist ein wichtiger Vorgang im Zuge einer Bauausführung und hat erhebliche Konsequenzen. Es ist daher naheliegend, die Abnahme durch einen Sachverständigen durchführen zu lassen.
 

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