Sachverständigenleistungen / Gutachten
Allen Gutachten ist gemeinsam, dass der Gutachter unabhängig, unbefangen und sachlich unparteiisch seine Feststellungen trifft und seine Stellungnahme abgibt. Sogenannte "Gefälligkeitsgutachten", die einer Partei zum Vorteil verhelfen sollen, sind keine Gutachten und gehören nicht zum Leistungsrepertoire eines verlässlichen Gutachters.

Streitgutachten
Streitgutachten versuchen, strittige Sachverhalte zu klären. Das Gerichtsgutachten ist ein klassisches Streitgutachten, welches durch das Gericht in Auftrag gegeben wird. Das Gutachten behandelt grundsätzlich nur die Beweisfrage aus fachlicher Sicht, trifft aber niemals rechtliche Entscheidungen.
Der Streit aufgrund zweier (oder mehr) gegensätzlicher Auffassungen bzgl. einer Beweisfrage kann über das Streitgutachten geklärt und durch das Gericht entschieden werden, vielleicht sogar außergerichtlich beigelegt werden.
(Siehe auch Schiedsgutachten.)
 
Privatgutachten
Das Privatgutachten dient meist der Klärung einer "technischen Erscheinung". Es dient einem Auftraggeber als sehr wichtige Orientierung, wenn es darum geht, ein Problem zu lösen. So kann im Falle eines Mangels oder eines Schadens das Privatgutachten die Spur zur Verantwortlichkeit weisen. Der Bauherr wird sich anhand des Privatgutachtens überlegen, ob er weitere Schritte einleiten will, und wenn ja, gegen wen oder was.
 
Anmerkung der Redaktion:
Das Privatgutachten wird leider vergleichsweise selten in Anspruch genommen, obwohl es dazu geeignet ist, viel Geld und Ärger zu sparen. In vielen Fällen führen qualifizierte Privatgutachten zum sofortigen Einlenken des "Schuldigen", ohne dass es überhaupt zum Streit kommt.
 
Wertgutachten
Wertgutachten ermitteln den Wert einer Sache auf Basis fachlicher Feststellungen und ggf. Marktgegebenheiten. Wertgutachten dienen oft der finanziellen Regulierung von Schäden durch Versicherer, sie können aber auch Grundlage einer Kaufpreisermittlung für eine Immobilie sein.
 
Schiedsgutachten
Schiedsgutachten dienen ausgesprochen der außergerichtlichen Beilegung einer Streitfrage. Der Schiedsgutachter übernimmt dabei die Funktion eines Schiedsgerichtes. Es handelt sich also bei dem Schiedsgutachten um eine Kombination aus Streitgutachten und Schiedsspruch. Die Entscheidung des Schiedsgutachters ist rechtskräftig wie die eines Schiedsgerichtes - Voraussetzung dafür ist selbstverständlich, dass alle Beteiligten das Schiedsgutachten wünschen und gemeinsam in Auftrag geben.
 

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