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Das Zimmererhandwerk

Das Zimmererhandwerk ist ein Handwerk mit langer und starker Tradition. Die "Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Zimmerer-Handwerk (Zimmerermeisterverordnung)" sieht unter anderem folgende Tätigkeiten als berufstypisch vor:

  • Handwerklicher Holzbau, z.B. Fachwerkhäuser und Dachstühle: Entwurf, Herstellung, Instandsetzung, Restaurierung
  • Ingenieurholzbau, z.B. Hallenbau: Entwurf, Herstellung, Instandsetzung
  • Dachdeckungen aus Faserzement-Wellplatten, Dachziegeln und Dachsteinen, Schindeln (Holz und Bitumen) sowie Faserzementplatten in waagerechter Ausführung (ohne Gebindesteigung) samt Unterkonstruktion
  • Außenwandbekleidungen mit den unter Dachdeckungen genannten Werkstoffen
  • Treppenbau
  • Trockenbau und Trockenausbau
  • Einbau von Dachflächenfenstern, Dachausstiegen und Fertiggauben
  • Holzschutz, vorbeugend und bekämpfend

Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen wurden dem Zimmererhandwerk jüngst offiziell als Tätigkeit zugeordnet, so dass nun amtlich erlaubt ist, was in vielen Regionen ohnehin gängige Baupraxis war: Zimmerer bieten das Dach aus einer Hand - von OK Rohdecke bis zur Firstklammer.

Der Zimmererbetrieb ist oft ein Allroundbetrieb, der fast alle zugeordneten Tätigkeiten ausführt.
Spezialisierungen finden sich zum einen im Ingenieurholzbau, der heute eher industriell als handwerklich geprägt ist, und im Bereich Ausbau und Treppenbau. Spezielle Tief- und Hafenbauarbeiten werden ebenfalls von Spezialzimmereien ausgeführt, z.B. Pfahlgründungen.
 
Die dach-info-Firmen-Gewerkskennung "Zimmerer" [Z] tragen Betriebe, die offiziell als Zimmereibetrieb in der Handwerksrolle der jeweiligen Handwerkskammer eingetragen sind.

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