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Flachdachsanierung - Mängelbehebung
von: Kirsten am 23.07.19
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Hallo zusammen, 2016 wurde das Flachdach des Hauses meiner Eltern saniert. Seitdem musste mehrfach nachgebessert werden. Es gab Undichtigkeiten, regnete rein etc. Irgendwann kamen wir an einen Punkt, an dem die Zweifel an der ordnungsgemäßen Ausführung derart groß wurden, dass wir einen Sachverständigen eingeschaltet haben. Der stellte dann auch gleich zahlreiche Mängel bei der Durchführung der Arbeiten fest. So wurde z. B. die alte Dachabdeckung gar nicht - wie im Angebot vereinbart - entfernt, sondern einfach völlig unsachgemäß darübergedeckt. Das Gutachten ging über 4 Seiten bei der Auflistung der Mängel; es gab fast nichts, was sachgerecht gemacht worden war. Das Ende lautete, die Arbeiten müssten komplett neu verrichtet werden. Der Dachdeckermeister stimmte sofort zu, verteidigte sich ganz hektisch, sein ehemaliger Mitarbeiter wär das alles Schuld und den hätte er ohnehin schon rausgeschmissen. Es dauerte eine Weile, wir mussten mehrfach nachhaken, aber aktuell laufen endlich die neuen Arbeiten. Jetzt kommt der Dachdecker ständig mit neuen Dingen, die er uns in Rechnung stellen will. Beim Abnehmen der Außenverblendung seien auf Grund von Alter und Witterung Halterungen abgebrochen. Halterungen und auch die Blende müsstne ersetzt werden... dann stellt er fest, dass unter der ECB Abdichtung eine Lage V 13 Dachdichtungsbahn mit Heißbitumenabstrich aufgebracht ist. Auf Grund der großen Unebenheiten müsste diese Bitumenlage mit abgerissen und entsorgt werden" Insgesamt werden wir jetzt mit Nachforderungen in Höhe von 3.000 Euro überrascht. Ist so etwas erlaubt? Das Dach ist offen.. was ist, wenn wir sagen, dass wir damit nicht einverstanden sind? Über eine Antwort würde ich mich freuen und sag schon jetzt vielen Dank.
Beiträge zum Thema:
von stefan ibold am 18.11.19:
Moin,auch wenn es vermutlich schon zu spät sein dürfte, aber bei Ihrem Problem kann Ihnen nur ein öbuv Sachverständiger sinnvoll weiterhelfen. Nur der kann ohne eigene Interessen evtl. notwendige Arbeiten beurteilen und ggf. ablehnen.
M. f. G. stefan ibold
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