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Dachdecker-Pfusch - welche Regeln gelten?
von: Ole am 08.09.15

Hallo Spezialisten,
gerade habe ich mein Dach von einem Dachdeckermeister sanieren lassen. Vereinbart wurde leider nur die Leistung an sich (alte Ziegel, Frankfurter Pfanne altes und neues Model, entfernen und seitlich lagern, Lattung und Isolierung endfernen. Dann Novaflexx, 180er Glaswolle, Delta Maxx plus, Konterlattung, Lattung, gelagerte Ziegel wieder eindecken, Dachfenster aus und wieder einbauen).

Während und nach den Arbeiten musste ich dann einiges an Pfusch feststellen. Obwohl ich mehrfach bedenken angemeldet habe, ist der Dachdeckermeister folgendermaßen vorgegangen:

1.Er hat die Novaflexx ohne Spallierleisten verlegt, wodurch sie sich teilweise in den Ecken hochzog.
2.Konterlattung krumm und schief (seitlich vom Sparren abweichend)
3.Unterspannbahn ragt an der Traufe unter den Ziegeln vor.
4.Mulden in der Dela Maxx, in denen ggf. Wasser stehen bleibt.
5.Delta Maxx mit Indoor-Klebeband am gemauerten Kamin befestigt statt Delta Than
6.Unterspannbahn beim unbelüfteten Dach am Fürst belüftet (!) ausgebildet, mit dem Argument „ein Dach ist sowieso nicht dicht“
7.Bretter am Unterschlag mit der Sichtseite nach innen montiert.
8.Altes und neues Model der Frankfurter Pfanne (unterschiedliche Form) gemischt eingedeckt
9.Dachfenster 3 cm tiefer wieder eingebaut, so dass die Innenverkleidung nicht mehr passte

Und immer nur Stammtischweisheiten als Antwort: „Das bringt sowieso nichts…“

Nun die Frage: Welche Regeln sind für einen gemeldeten Dachdecker verbindlich wenn vorher diesbezüglich nichts vereinbart wurde? DIN, Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)…?

Vielen Dank für alle Tipps!

 
Beiträge zum Thema:
* von HALLERDACH am 09.09.15:
@Ole,Sie vermuten richtig.es gelten die "anerkannten Regeln der Technik". Die DIN - Normen können teilweise dazu berücksichtigt werden , sofern vereinbart.
Die Fachregeln des ZVDH können sicherlich als "anerkannt" gelten.

Falls Ihr Dachdecker keine Einsichz zeigt, wird Ihnen vermutlich ein Sachverständiger die korrekten Hinweise geben.

Suchen Sie bei Google nach "IBOLD, Bad Oeynhausen" oder "Henzler, Boppard" oder "Fachgruppe Dach" oder andere SV im Gewerk Dachdecker - dort werden Sie geholfen..

* von Marcel am 09.12.19:
Hallo zusammen,gerne hätte ich eure Meinung zu meinem Thema/Problem.Ich hatte das Problem mit einer undichten Schweißnaht an den Bitumenbahnen meiner Dachterrasse.
Dies bemerkte ich durch einen großen Wasserfleck an der Gipskartondecke, aus dem dann auch ziemlich schnell Wasser austrat.

Ich habe die vermeintliche Schweißbahn mit Enkopur abgedichtet und habe seitdem keine Probleme mehr.

Da ich normalerweise noch Gewährleistung hätte, habe ich ein Gutachten beauftragt. Dieses ergab mehrere Baufehler wie z.B. unsachgemäß verschweißte Dachbahnen (vermutlich wegen der OSB Beplankung), schlechte Spenglerarbeiten usw. Das größte Problem jedoch ist, das der ganze Dachaufbau nun in Frage gestellt wird.

Ich habe also ein "unbelüftetes Dach mit Zwischensparrendämmung" (schematischen Aufbau habe ich angehängt).

Details: Gefälle nur 1% (teilweise stehendes Wasser), Regenwasser wird grundsätzlich über 2 Wasserfangkästen abgeführt, Dachbahn schwarz (aber weiß nicht ob diffusionsoffen??), Dachausrichtung Süden (keine Beschattung), normalerweise mit WPC Paneele im Abstand zur Dachbahn überbaut, das Wohnzimmer unter der Terrasse wird mit einem dezentralem Wohnraumlüfter dauerhaft belüftet, Sparrendämmung ist Rockwool;

Jetzt meine Fragen:

1. Ist mein Dachaufbau weiterhin so verwendbar ohne mit Folgeschäden rechnen zu müssen?
2. Kann man alleine durch ein kontrolliertes Raumklima, Feuchteschäden an dem OSB-Dach vermeiden?
3. Ist das Gefälle mit 1% deutlich zu gering?
4. Wäre eine zusätzliche EPS Gefälledämmung in Verbindung mit einer EPDM Folie denkbar, bzw. die bessere Lösung? (Kondensationsvermeidung, Vergrößerung des Gefälles)
5. Habt Ihr noch andere Ideen um mir hierbei weiterzuhelfen?

Vielen Dank schon mal im Voraus!!

Grüße Marcel

 
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