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Verlegeanleitung Esha-Universal
von: René Felten am 24.06.05

Hallo Kollegen,

ich bitte um Eure Hilfe.

Zur Erstellung eines Gerichtsgutachtens benötige ich eine Verlegeanleitung der Esha - Universal Dachbahn, welche im Jahr 1999 / 2000 gültig war. Ich habe bereits solche Verlegeanleitungen mit dem Stand 02/1995 und 05/2001. Durch die Insolvenz von Esha - Deutschland hat Icopal das Produkt zwar übernommen, kann mir jedoch nicht die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.

In Bezug auf den erforderlichen Schutzanstrich von Dachrinnen und Regenfallrohren unterscheiden sich meine Ausgaben der Verlegeanleitung. Leider ist es für das Gutachten von großer Bedeutung, ob die Fa. Esha schon 1999 / 2000 einen entsprechenden Schutzanstrich vorschrieb.

Bitte durchforstet einmal euer Büro auf diese Unterlagen. Solltet Ihr fündig werden meldet euch bitte bei mir.

Vielen Dank im Voraus.

René Felten
Nirmer Straße 143
52080 Aachen

 
Beiträge zum Thema:
* von Klaus Gross am 25.06.05:
Hallo Kollege Felten, ich hab zwar von ESHA keine Unterlagen, aber zur Erstellung eines Gutachtens reicht es doch völlig aus, daß die Flachdachrichtlinien diese Beschichtung bei Bitumenschweißbahnen vorschreiben. Danach ist es doch egal ob ESHA das vorsieht oder nicht.
Die Flachdachrichtlinien sind in jedem Fall einzuhalten.
So hat auch beispielsweise VIA immer den Wandanschluß ohne Anpreßschiene propagiert, im Schadenfalle haben auch die sich immer auf die Flachdachrichtlinie bezogen, oder aber der Verarbeiter hat schlecht gearbeitet, wurde jedenfalls immer behauptet.
Ich denke mal, daß in Ihrem Falle die Flachdachrichtlinie, die ja einen Schutzanstrich vorsieht, Vorrang hat, egal was ESHA zu diesem Thema schreibt oder auch nicht.
* von Heimer am 26.06.05:
Icopal hat lediglich die holländische Muttergesellschaft, die ESHA BV, gekauft und vertreibt die ESHA-Universal sowie noch zwei weitere ESHA-Produkte weiterhin. Im übrigen wurde die Produktlinie von ESHA eingestellt.

Die nicht übernommene Tochter in Nettetal wird von Icopal nicht mehr beliefert. Das Werk in Nettetal wurde bereits vor geraumer Zeit geschlossen.

Von dem Gerücht, daß die ESHA Dach- und Dämmstoffe GmbH ( Nettetal ) > ESHA Deutschland GmbH > K & K Deutschland GmbH insolvent sein soll, habe ich gehört, dafür aber noch keine Bestätigung anläßlich einer in der letzten Woche eingeholten Handelsregisterauskunft bzw. bei nrw-insolvenzen.de gefunden. Ich werde heute nochmals eine Suchanfrage starten. Wenn Sie mehr wissen, wäre ich Ihnen für einen Hinweis dankbar.

Das Problem bei der ESHA-Universal ist, daß Sie als Kunststofffolie ausgegeben wurde ( einlagige Verlegung und geprüft " i.A. DIN 16 734 ", später dann : " entspricht den Anforderungen in Anlehnung an DIN 16 734 und DIN 16 731 "( Kunststoff- Dachbahnen aus PIB " ). Tatsächlich ist es eine Mischfolie aus Kunststoff und Bitumen.

Die Korrosion beruht allerdings nicht entscheident auf dem von ESHA verschleierten Bitumen, sondern auf einem zu hohen Schwefelgehalt der ESHA-Universal.

Die ESHA-Universal entspricht nach mir vorliegenden Gutachten von H aus E, allerdings Dachbahn Baujahr 1996 ( damals noch besandet ), nicht den anerkannten Regeln der Technik ( = einlagige Mischbahn, durft nach aRdT nur zweilagig verlegt werden ), hatte jedenfalls 1996 noch nicht einmal eine bauaufsichtliche Zulassung und war auch danach noch wegen der falschen Heranziehung von DIN Normen ( DIN 16 734 > " Kunststoff-Dichtbahnen ....., nicht bitumenverträglich ) für Dachdecker nicht als bitumenhaltige DFachbahn zu erkennen.

Icopal kann auch nicht schlüssig erklären, warum DIN-Normen für Kunststoffolien für die ESHA-Universal angeführt werden und dann auch noch gleich deren zwei. Gesagt werden sollte damit offenbar, daß die ESHA-Universal den Anforderungen der beiden Normen entspricht ( eine reichte nicht aus ) und daher " genauso gut " sei, wie eine Kunststoffbahn. Dies ist sie aber schon deswegen nicht, weil es jedenfalls die aufgetreten Korrosionen bei einer Kunststoffbahn nicht geben würde.

Wenn Sie näheres wissen wollen, rufen Sie Ihren Kollegen an.
* von Martin Beisse am 18.07.05:
Esha beruft sich da auf die Richtlinien des Klempnerhandwerks. Und da geht es tatsächlich um Bitumen, aber eben auch um Kunststoffe. POCB: PolymercopolymerBITUMEN. Verschwiegen wurde da nichts. Aber weiß der Dachdecker das? Oder wurde ihm das wirklich als "reine" Kunststoffbahn verkauft? (---> Heimer)

Ich selbst hatte reichlich Streit mit Esha, da ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, wie man Rohrbögen von innen beschichten soll.

Welche DIN hier herangezogen wurde, spielt eine gefährliche Rolle für das Gutachten. Herr Heimer kann hier eher beurteilen, inwiefern hier arglistige Täuschung vorliegen soll.

Die Verlegerichtlinien habe ich noch irgendwo, wird Ihnen allerdings nicht weiterhelfen. Denn da steht eben nicht explizit die Notwendigkeit des Vorstreichens drin. Genausowenig wie bei Bitumenbahnen.

Tip unter Kollegen: nicht in Rechtsstreit einlassen. Dafür gibt es Leute, die das gelernt haben und Erfahrung haben. Z.B. Herr Heimer.

(Übrigens: das Werk in Nettetal ist nicht geschlossen, es wird nur nicht mehr beliefert. Stichwort: Binne)

 
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