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Unterspannbahn Delta Tekt S
von: M.müskens am 07.06.04

Wer hat Erfahrung mit schadhafter Unterspannbahn
(Löcher, Lösen der Beschichtung)der Fa. Dörken Typ Delta Tekt S gemacht?


 
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Unterspannbahn Delta Tekt S
von: M.müskens am 07.06.04

Wer hat Erfahrung mit schadhafter Unterspannbahn
(Löcher, Lösen der Beschichtung)der Fa. Dörken Typ Delta Tekt S gemacht?


 
Beiträge zum Thema:
* von Harald Fredersdorf am 06.07.04:
Guten Tag,habe eine Unterspannbahn Delta Tekt S auf meinem Satteldach verlegtaus dem Jahr 1997. Ausführung durch einen Zimmermann.
Diese Folie wird jetzt in bestimmten Abschnitten löchrig und
perforiert. An den Stellen der Perforation reißt die Folie bereits auf.Ich hatte bereits einen Vertreter der Fa.Dörken da, doch die rühren sich nicht und argumentieren dies sei ein billiges Produkt gewesen.
* von hallerdach am 06.07.04:
@Herr Müskens und Herr Fredersdorf.Grundsätzlich gilt die Gewährleistung für Produkte auch für "BILLIGE" Produkte.

Allerdings ist diese Gewährleistung vermutlich abgelaufen, egal ob teuer oder billig.

Ein Trost ist das nicht.

Es stellt sich mir die Frage, ob Sie als Bauherr das "billige" Produkt beauftragt haben oder ob der Handwerker dieses Billigprodukt zur "Gewinnmaximierung" nutzte.

Das schlechte Gefühl und Ergebnis bleibt.

Danke für ihren Hinweis.
Vielleicht können andere Bauherren oder Handwerker daraus lernen.
* von ar am 06.07.04:
Ich glaube nicht, dass die Fa. Doerken ein " Billigproduktvertreiber" ist, oder ?
Kaufen die alle beim gleichen " Tapetenhersteller" ein, wie es bei Silikonen der Fall sein soll ? Bei Weizen, sagt man, sind`s auch nur . Familien.
Grüsse
* von Walter Zylla am 06.07.04:
Guten Abend, Herr Müskens, Herr Fredersdorf. Erlauben Sie mir mal einen kleinen Spekulatius;-)
Sie sind stolze Besitzer von Fertighäusern. Die Bauträgergesellschaft hatte an Subunternehmer aus dem ehemaligen Ostblock (Polen, Tschechien) vergeben?

Nach meinem Kenntnisstand wird diese Folie nämlich unter Lizenz u.a. in eben diesen Ländern hergestellt. Daß sich Doerken.de distanziert, ist doch nur zu verständlich.

Aber äussern Sie sich mal- würde mich interessieren.

Schönen Abend

* von Gabi Fischer am 09.07.04:
Interessant! Auch bei uns wurde gerade eben diese Produkt verbaut und da die Dachziegel noch nicht verlegt wurden, kann man schon nach dem Einbau bereits viele kleine Löcher erkennen. Habe mich schon gefragt, ob wir reagieren sollen, oder sie einfach selbst verkleben?
* von Harald Fredersdorf am 12.07.04:
Guten Tag herr Zylla,bei meinem Haus handelt es sich weder um ein Fertighaus noch um eine Folie in Lizenzbauweise aus anderen Ländern.Mit dieser Folie gibt es mehrere Probleme, dabin ich kein Einzelfall.
mfg Harald Fredersdorf.
* von Harald Fredersdorf am 12.07.04:
Guten Tag herr Zylla,bei meinem Haus handelt es sich weder um ein Fertighaus noch um eine Folie in Lizenzbauweise aus anderen Ländern.Mit dieser Folie gibt es mehrere Probleme, da bin ich kein Einzelfall.
mfg Harald Fredersdorf.
* von Heiko Augustin am 19.09.05:
Hallo,Haben im Jahr 2000 unser Dach saniert.Als Unterspannbahn wurde Delta Tekt S verwendet.Heute ist von der Folie nicht mehr viel übrig. Überall ist sie spröde und zerfallen.Ein Vertreter der Firma Dörken hat mir jetzt einreden wollen das dies am UV Licht liegt.
Überall im Dach ist kein UV Licht.
Im gegenteil: an den Dachfenstern sieht die Spannbahn besser aus als im Dunkeln. Ich vermuhte das es an der Strahlungswärme der Dachsteine liegt.Im Winter haben wir jetzt Probleme mit Treibschnee, da dieser Unter dem Dach auftaut und durch die Deck tropft, da ja die Unterspannbahn so durchlässig ist als ob gar keine da ist. Normalerweise müsste das gesammte Dach abgedeckt werden und die Unterspannbahn kommplett erneuert werden. Ich werde jetzt einen Bauachverständigen einschalten. Falls es in dieser Sache Neuigkeiten gibt, werde ich es euch wissen lassen. Gruß Heiko
* von Ralf Schäfer am 20.10.05:
Hallo, Wir haben das gleiche Problem mit der Delta Tekt Bahn bei einem größeren Bauvorhaben im Jahr 2000. Wir haben die Unterspannbahn im Labor prüfen lassen und es wurde uns gesagt dass, die Bahn UV geschädigt wäre.
Die wollen sich aus der Gewährleistung drücken. Wenn jemand etwas neues weis oder wenn jemand eine Sammelklge anstrebt könnt Ih euch bei uns melden
.
* von Heiko Augustin am 20.11.05:
Hallo Herr Schäfer,Wir haben mit unseren Problem jetzt einen Anwalt(Baurecht) beauftragt. Wir werden jetzt gegen den Verkäufer der Unterspannbahn klagen. Dieser muß sich dann mit seinem Anwalt mit der Firma Dörken auseinandersetzen. Unserer Kenntnisstand ist momentan dieser:
Die Unterspannbahn von Dörken wurde auch unter anderen Lizenzen vertrieben. Z.B. die Firma
UNI-Electronic, bei der die selbe Folie Reesool Tech M heißt. Gegen diese Firma läuft bereits ein Gerichtsverfahren.Wenn dazu der Urteilsspruch gefällt ist, brauchen wir diesen bloß noch für uns anwenden. Wenn es soweit ist lasse ich es Euch wissen. Es geht hier auch nicht um eine Garantie von 5 Jahren, sondern um eine Produkthaftung bis 10 Jahre Garantie oder einem verdeckten Produktmangel, Haftung bis 30 Jahre.
Wenn also ein Urteil gefallen ist,gibt es für viele doch noch einen Lichtblick.
Gruß Heiko
* von Uwe Kapp am 09.05.06:
Liebe Delta Tekt Geschädigte!Bin gerade dabei mich schriftl. mit der Fa. Dörken wegen der von euch genannten Mängel auseinander zu setzen. Habe nun eure Beiträge gelesen und würde mich gerne einklinken, um mehr über das Urteil zu erfahren.
Habe mein Haus 1998 gebaut und die Delta Tekt S Unterspannbahn verarbeitet. Anfang des Jahres hat mich ein Dachdecker darauf hingewiesen, das die Unterspannbahn löchrig wird
* von Hartmut Ernst am 11.09.06:
Liebe Delta Tekt Geschädigte!Ich verwende ebenfalls die Anrede des Herrn Kapp, da wir ja im Grunde genommen alle Geschädigte sind.Mein Problem ist ähnlich der anderen Geschädigten, im Herbst letzten Jahres bemerkte mein Dachdecker durch Umbauarbeiten, dass die USB löchrig und sehr stark beschädigt ist. Im März 2006 beauftragte ich einen Rechtsanwalt sich mit der Fa. Dörken auseinander zu setzen. Die Fa. Dörken ist lediglich bereit die Materialkosten der USB bei einer Neueindeckung zu tragen.
Über neue Erkentnisse Ihrerseits wäre ich sehr Dankbar. Meine E Mail Adresse: hartmut.ernst@fliesenernst.de
* von Timo Ebert am 11.09.06:
Unglaublich - wir haben diese Folie auch eingebaut aber dann ausschließlich im Objektbereich, wo's wirlich um jeden einzelnen Cent geht, also so in der Größenordnung > 750 qm (ALDI- und Lidl-Märkte etc.).

Ich käme allerdings nie auf die Idee, diese guten Gewissens einem privaten Bauherren anzubieten (diese Unterspannbahn gibt's übrigens von diversen Anbietern mit unterschiedlichen Namen) und in einem Verkaufsgespräch gibt's da auch nur zwei Anmerkungen: Einziger Vorteil: Preis - einziger Nachteil: hält die (damals nach VOB) 2 Jahre Gewährleistung.

Dieses Produkt allerdings für mehr als -,75 ct/qm + MwSt. zu verkaufen, ist Wucher und spätestens bei dem Preis sollte doch jedem klar sein, was von dieser Unterspannbahn zu halten ist.
* von Uwe Kapp am 21.01.07:
Hallo Herr Augustin!es würde mich interessieren, wie weit ihre klage gegen den Verkäufer der USB (Delta Tekt)fortgeschritten ist. Ist vielleicht schon ein Urteil gefallen?
Gruß Uwe Kapp
E-Mail: kappgroemitz@aol.com
* von Habip Önaktug am 22.01.07:
Sehr geehrte Damen und Herren,Auch ich habe 1999 die Delta Tekt Unterspannbahn auf meinem Satteldach verlegt und habe schon im Jahr 2005 festgestellt, dass von der Folie nicht viel übrig war, habe aber nichts dagegen unternommen.
jetzt nach diesem Sturm Kyrill war ich auch wieder auf dem Dach, weil ich einen kleinen Sturmschaden hatte. Da bemerkte ich wieder, dass von der Folie bald nicht mehr viel bleiben wird und habe es bei dem Händler bei dem ich es damals gekauft hatte reklamiert.Der Händler wollte sich mit dem Hersteller in Verbindung setzen und mich anrufen. Ich finde wir sollten keine zeit verlieren und eine Sammelklage einreichen.Das sollten wir auf jeden Fall nicht gefallen lassen. Denn ich wäre auf jeden Fall dabei. Für weitere Infos und Nachrichten wäre sehr Dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Meine E-Mail:h.oenak@web.de
* von Hartmut Ernst am 22.01.07:
Sehr geehrte Damen und Herren, es wäre wichtig zu erfahren, wie weit Herr Augustin mit seiner Klage gegen den Verkäufer vorangekommen ist?
Die Anregung des Herrn Önaktug eine Sammelklage gegen die Firma Dörken zu erheben halte ich für sehr interessant.
Am 21.01.2007 schrieb ich bereits ein paar Zeilen im Forum! Wie auch immer der Kommentar ist nicht hinein gesetzt worden.
Ich hatte kurz erwähnt, dass die Firma Dörken mir einige Materialien zur Sanierung zur Verfügung stellen wollte. Die Summe war gegen den momentanen Schaden aber indiskutabel.Es waren lächerliche 3 bis 4% der Schadenssumme.
Mein Vorschlag wäre, dass sich die Rechtsanwälte der Geschädigten kurzschließen.
Bei Interesse kann ich das Anschreiben der Fa. Dörken zur Verfügung stellen!
Mit freundlichen Grüßen Hartmut Ernst

E-Mail: hartmut.ernst@fliesenernst.de
* von Michael Kraus am 08.02.07:
es ist grausam das so ein kleines Detail Ausschlag gibt ein Dach neu zu decken. Es zeigt sich doch wieder das billig nicht zum Erfolg führt. Jeder Kunde ist furchtbar Entsetzt wenn es ihn trifft aber vorher in der Auftragsvergabe, egal ob Baustoffverkauf oder Handwerkerdienstleistung, wird gedrückt und gedrückt, weil geiz ja so geil ist.
Gerade Handwerker sollten das Wissen.
Ob es diesmal eine Lehre war?
* von Michael Kraus am 08.02.07:
es ist grausam das so ein kleines Detail Ausschlag gibt ein Dach neu zu decken. Es zeigt sich doch wieder das billig nicht zum Erfolg führt. Jeder Kunde ist furchtbar Entsetzt wenn es ihn trifft aber vorher in der Auftragsvergabe, egal ob Baustoffverkauf oder Handwerkerdienstleistung, wird gedrückt und gedrückt, weil geiz ja so geil ist.
Gerade Handwerker sollten das Wissen.
Ob es diesmal eine Lehre war?
* von Michael Kraus am 08.02.07:
es ist grausam das so ein kleines Detail Ausschlag gibt ein Dach neu zu decken. Es zeigt sich doch wieder das billig nicht zum Erfolg führt. Jeder Kunde ist furchtbar Entsetzt wenn es ihn trifft aber vorher in der Auftragsvergabe, egal ob Baustoffverkauf oder Handwerkerdienstleistung, wird gedrückt und gedrückt, weil geiz ja so geil ist.
Gerade Handwerker sollten das Wissen.
Ob es diesmal eine Lehre war?
* von Ein Dachdeckerkollege am 08.02.07:
Hallo ich kann euch mitteilen dass, die Firma Dörken einer meiner Kunden mit 10.000€ abgefunden hat.
Die Folie Delta Tekt ist nicht nur löchrig sondern löst sich nach der Zeit auf.
Mir wurde eine ganze Palette Dörken Delta Vent als Entschädigung gegeben.
Also wenn Ihr das Produkt vor 2001 verlegt habt besteht keine Chance auf Klage.
Erst ab dem 1 Januar 2001 muss jede Firma einen Gewährleistung von 5 Jahren für ihr Produkt geben.
Macht also bei euren Kunden die Pferde nicht scheu.
sonst müßt Ihr die Kosten alleine tragen.
* von Michael Lukas am 08.02.07:
Ja - auch bei mir hat's Kyrill an den Tag gebracht. 1996 verlegt und heute nur noch das Gitter übrig... Bin mal gespannt, was der von meinem damaligen Verkäufer genannte Gebietsvertreter der Fa. Dörken dazu sagt.
* von der decker am 10.02.07:
Ich finde es dann doch immer wieder klasse, daß sich die leute wundern, wenn es mit einem billigen produkt nicht geklappt hat.
es wird um jeden cent gefeilscht, nur die billigsten produkte verbaut, weil man muß ja sparen.
ich sag da nur SELBER-SCHULD!!
schalung drauf, unterdeckung drauf und ruhe!!

ABER das kostet Geld!!
aber wie das so ist in unserer republik,
erst recht haben wollen und anschließend meckern, klagen, streiten und alles erzwingen wollen.

na dann prost.

gruß aus süd-bayern

die mit dem unterspannbahn krempel gott sei dank nix zu tun haben
* von Jan Wirths am 17.02.07:
Habe 1999 die Unterspannbahn Delta Tekt S verwendet Diese ist an sehr vielen Stellen Löchrig. Ich helte dies für einen unhaltbaren zustand.
* von Kleeskopp am 17.02.07:
Jo mei - do hoabt's fei recht - oabba I hab' jötz' d'Scheiß' auf'm DoachHelau!
* von Uwe Kapp am 26.05.07:
Mich würde interessieren, ob jemand ein Gutachten besitzt, in dem festgestellt worden ist, das nicht unbedingt UV-Strahlung die Folie geschädigt hat.
* von Diana Saur am 29.05.07:
Hallo Handwerker, habe gerade alle Beiträge zur Delta Tekt S gelesen. Gleiche Auflöseerscheinungen treten auch bei der Vedag Tegula D 01 auf. Auch Vedag versteckt sich hinter der Gewährleistungsfrist, wohl wissend, daß sich viele viele Handwerker gerichtlich mit ihren Kunden auseinander setzen müssen. Hat jemand von Euch etwas konkretes gegen Vedag erreicht?
* von Thomas Seebold am 26.06.07:
Hallo, bin nach langem suchen auf Euch gestossen, mein Hersteller ist die Fa. Tectothen, auch meine Folie löst sich auf, kann jemand etwas über diese Firma sagen - Mein Haus wurde 1998 bezogen und meinem Zimmermann wurde die Folie (Riso Tec M) von der Firma UNI Electronic geliefert.
* von S.Müller am 06.09.07:
Bei uns wurde auch eine Delta Tekt S Unterspannbahn verwendet. Baujahr des Hauses 2001/2002. Heute ist die Folie spröde, löchrig und man kann zusehen, wie sie langsam zerfällt.
Firma Dörken will mir neue Folie anbieten, welche von unten in einzelnen Bahnen zwischen den Dachbalken angebracht werden soll.
Kann mir jemand sagen wie das funktionieren soll?
Wer weiß Näheres über die angestrebte Sammelklage und irgendwelcher Urteile?
Ich würde mich über Informationen und Hilfe freuen.
* von ichwillsnichtmehrhören am 24.09.07:
Ist ein unsachlicher Kommentar erlaubt?Der Geiz ist die Ursache llen Übels:1. Der Bauherr vergibt seinen auftrag an den "billigsten".
2. Der Handwerker kauft die "billigste" Folie.
3. Der Folienhersteller vwerwendet die "billigsten" Materialien.
4. Der Schadensbearbeiter hat die billigsten Antworeten.

Hier zwei Tatsachenberichte - aus dem Bereich auto:

Vor mehr als 20 Jahren war an meinem damaligen Auto, ein Benz der "E-Klasse" die Zentralverriegelung kaputt. Auf meine Frage, weshalb das an einem Benz in dieser Preisklasse passiert war die Antwort der Werkstatt: Das ist die billigste Konstruktion..

Und weiter bei einem zweiten Mangel am Benz (nach 2 Jahren):
Auf meinen Hinweis, bei HONDA bestünde noch Gewährleistung war die Antwort, dann müssen sie das nächste mal einen HONDA kaufen..

Tatsache!!

Übrigens:
Gegen den Geiz in allen Bereichen ist kein Kraut gewachsen. Auch dann, wenn Sie "teuer" einkaufen...



* von Detlev Follak am 30.01.10:
Ach bei meinem Haus wurde 1998 die Unterspannbahn der Firma Dörken verlegt. Bei einer Reparatur im letzen Jahr stellte der Dachdecker fest, dass sich die Unterspannbahn in Wohlgefallen auflöst. Gibt es in der Sache irgendwo eine Sammelklage? Ich würde mich daran beteiligen.
* von T. Vogt am 04.02.10:
@ Detlef, mit welcher rechtlichen Grundlage wollen Sie denn klagen ?- Gewährleistung (damalas altes Schuldrecht 6 Monate) ? ist also schon lange verjährt.

- Gibt es eine freiwillige Garantieaussage des Herstellers die noch nicht vejährt ist - denke nicht.

- Produkthaftung ? verjährt nach max. 10 Jahre und gilt sowieso nur für sog. dritte Rechtsgüter die durch das in Umlauf bringen eines mangelhaften Produktes in Mitleidenschaft gezogen werden - nicht also für das Austauschen der USB. D.h. selbst wenn ein Schaden durch dei defekte USB entstanden wäre gehen Sie beim Kauf in 1998 leer aus.

Habe ich noch eine Rechtsgrundlage vergessen, mit der sich eine Klage begrüdnen könnte.

Ps.: Sammelklagen gibt es im deutschen Recht nicht- dann müßten Sie schon den Gerichtsstand nach z.B. USA verlegen, was auch schwierig werden dürfte.
* von T. Vogt am 04.02.10:
ach übrigens habe hier beim Querlesen eienn Schmarn mit "Verdecker Mangel" und 30 Jahre gelesen - das in völliger Unsinn !

Es kommt auch häufig kommt es vor, dass die Betriebe von den Bauherren zur Beseitigung von
angeblichen Mängeln aufgefordert werden, obwohl die Gewährleistungsfrist bereits
abgelaufen ist.
Auf den Hinweis des ausführenden Betriebes, dass die Gewährleistungsfrist schon längst
abgelaufen sei, entgegnen diese Bauherren dann, bei dem eingetretenen Schaden handle
sich um einen versteckten Mangel, für den keine Veflährung eingetreten ist.
Mit diesen Einwand lassen sich die Betriebe häufig aufs Glatteis führen und beseitigen den
Schaden ohne die Kosten in Rechnung zu stellen, obwohl sie dazu gar nicht verpflichtet
sind.
Den unter Bauleutenten oft verwendeten Begriff des „versteckten Maııgels“ gibt es
rechtlich gar nicht. Aus einem versteckten Mangel“lässt sich keine Verlängerung
der Gewährleistung ableiteıı.
Nach Ablauf der Veflährungsfrist ist Schluss! Danach ist der Betrieb in keinem Fall dazu
verpflichtet, unentgeltlich einen Schaden zu beseitigen.
lm Gegenteil, es ist sogar schädlich, wenn der Betrieb nach Ablauf der Gewährleistung
noch irgendwelche Mängelbeseitigungsversuche unternimmt. Denn verhält sich der Betrieb
so, dass der Bauherr daraufvertrauen durfte, der ausführende Betrieb werde den Mangel
trotz Ablauf der Gewährleistungsfrist noch beseitigen, hat er die Verjährungsfrist verwirkt.
Deshalb ist es besser, wenn sich der ausführende Betrieb schriftlich auf die Verjährung beruft, sobald er vom Bauherrn nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zur Beseitigung eines
Mangels aufgefordert wird.

Dh. Prüfen dei die drei im Vorgängerbeitrag genannten Verjährungsfristen. Ist da noch eine nicht verjährt haben Sie Chancen. Wenn nicht verpulvern Sie Ihr Geld für teure Anwälte, die Ihnen im Vorfeld das blaue vom Himmel erzählen was Sie alles für Sie erreichen können und später hinten runter fallen.
* von T. Vogt am 04.02.10:
ach übrigens habe hier beim Querlesen einen Schmarn mit "Verdecker Mangel" und 30 Jahre gelesen - das in völliger Unsinn !

Es kommt auch häufig kommt es vor, dass die Betriebe von den Bauherren zur Beseitigung von
angeblichen Mängeln aufgefordert werden, obwohl die Gewährleistungsfrist bereits
abgelaufen ist.
Auf den Hinweis des ausführenden Betriebes, dass die Gewährleistungsfrist schon längst
abgelaufen sei, entgegnen diese Bauherren dann, bei dem eingetretenen Schaden handle
sich um einen versteckten Mangel, für den keine Verjährung eingetreten ist.
Mit diesem Einwand lassen sich die Betriebe häufig aufs Glatteis führen und beseitigen den
Schaden ohne die Kosten in Rechnung zu stellen, obwohl sie dazu gar nicht verpflichtet
sind.
Den unter Bauleuten oft verwendeten Begriff des „versteckten Mangels“ gibt es
rechtlich gar nicht. Aus einem versteckten Mangel lässt sich keine Verlängerung
der Gewährleistung ableiten.
Nach Ablauf der Verjährungsfrist ist Schluss! Danach ist der Betrieb in keinem Fall dazu
verpflichtet, unentgeltlich einen Schaden zu beseitigen.
lm Gegenteil, es ist sogar schädlich, wenn der Betrieb nach Ablauf der Gewährleistung
noch irgendwelche Mängelbeseitigungsversuche unternimmt. Denn verhält sich der Betrieb
so, dass der Bauherr darauf vertrauen durfte, der ausführende Betrieb werde den Mangel
trotz Ablauf der Gewährleistungsfrist noch beseitigen, hat er die Verjährungsfrist verwirkt.
Deshalb ist es besser, wenn sich der ausführende Betrieb schriftlich auf die Verjährung beruft, sobald er vom Bauherrn nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zur Beseitigung eines
Mangels aufgefordert wird.

Dh. Prüfen die drei im Vorgängerbeitrag genannten Verjährungsfristen. Ist da noch eine nicht verjährt haben Sie Chancen. Wenn nicht verpulvern Sie Ihr Geld für teure Anwälte, die Ihnen im Vorfeld das blaue vom Himmel erzählen was Sie alles für Sie erreichen können und später hinten runter fallen.
* von Thomas Seebold am 04.02.10:
"Nach Ablauf der Verjährungsfrist ist Schluss! Danach ist der Betrieb in keinem Fall dazu
verpflichtet, unentgeltlich einen Schaden zu beseitigen.
lm Gegenteil, es ist sogar schädlich, wenn der Betrieb nach Ablauf der Gewährleistung
noch irgendwelche Mängelbeseitigungsversuche unternimmt. Denn verhält sich der Betrieb
so, dass der Bauherr darauf vertrauen durfte, der ausführende Betrieb werde den Mangel
trotz Ablauf der Gewährleistungsfrist noch beseitigen, hat er die Verjährungsfrist verwirkt."

Verstehe ich sie da richtig dass wennn z.b. mein Zimmermann auch nach der Gewährleistung (in meinem Fall 10 Jahre nach Einbau der Folie) unendgeldlich eine defekte Folienstelle ausbessert, auch die Verjährungsfrist verwirkt, d.h. ich auf die gesamte Mängelbeseitigung rechtlich bestehen kann?
* von T. Vogt am 04.02.10:
Das wäre im Einzelfall zu prüfen - denke aber nach 10 Jahren wird es eng, da jeder Handwerker im zweifelsfalle bestreiten wird, dass es sich um Leistungen im Rahmen der Gewährleistung handelte sondern eine Neubeauftragung oder eine Kulanzmaßnahme war.

Gibt es vertraglichen Unterlagen ? - also gab es eine Beauftragung durch Sie einen gewährleistungspflichtigen Mangel zu beseitigen ? die er dann ausführte ? falls ja, sollten Sie sich einmal mit einem Rechtsanwalt unterhalten - Vorgespäche kosten nichts.

Falls nein und er hat es auf "Zuruf" gemacht um Ihnen zu helfen, war es eine Kulanzmaßnahme ohne rechtlichem Charakter.

* von W.schneider am 05.02.10:
@ Thomas S - Die Firma Uni-electronic wird doch mit dem Slogan:" Den Preis vergisst man – aber die Qualität bleibt!
Dies ist ein Grundsatz der UNI-Electronic. Wenn wir uns für die Qualität oder den Preis entscheiden sollen, so entscheiden wir uns immer für die Qualität, und diese zu marktgerechten Preisen. "

Und was sagen die zu dem Problem ?
* von Thomas Seebold am 05.02.10:
An W. Schneider - Die verstecken sich hinter der längst abgelaufenen Gewährleistung und verweisen mich lediglich auf den ursprünglichen Hersteller der Folie nämlich Tectothen! Aber ich bin gerade noch dabei die Folie näher zu überprüfen!
* von Erkan Altintas am 16.02.10:
Habe auch eine defekte Unterspannbahn von Dörken mit dem Aufdruck Bausparkasse Mainz Bausatzhaus. Die Gitterfolie löst sich in seine Einzelheiten auf.Unser Haus wurde 2001 gebaut. Kann jemand schon einen Erfolg melden???
* von Günter Spitzbart aus Österreich 28.03.2010 am 28.03.10:
Hallo!! Die selben Probleme habe ich mit der Delta Vent S;wir haben es erst nach 8Jahren bemerkt,defekt dürfte sie schon länger sein.Gibt es jemanden der auch betroffen ist?Bitte um Nachricht. E-Mail autoelektrik@aon.at
* von Eric am 22.04.10:
http://www.ddh.de/2248.htmlGut ist insbesondere der Kommentar von Doerken. Solche Firmen sollten vom Markt verschwinden.
* von kajuth am 14.05.10:
wenn ich richtig informiert bin , ist die bahn nicht uv resistent. das bedeutet wenn die ziegel nicht ziemlich zeitnah verlegt wurden, kann die bahn durch sonneneinstrahlung beschädigt worden sein.aber um sicher zu gehen würde ich das online checken.dort sind produktdatenblätter einzusehen.
* von kajuth am 14.05.10:
wenn ich richtig informiert bin , ist die bahn nicht uv resistent. das bedeutet wenn die ziegel nicht ziemlich zeitnah verlegt wurden, kann die bahn durch sonneneinstrahlung beschädigt worden sein.aber um sicher zu gehen würde ich das online checken.dort sind produktdatenblätter einzusehen.

 
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